Lage: Familienhaus Oranienburg und Familienhaus Liebenwalde im LK - Oberhavel
Klientel: Beeinträchtigte Mütter, Väter und ihre minderjährigen Kinder sowie Schwangere, deren Hilfebedarf aus wenig und/oder kaum vorhandenen Ressourcen zur Gestaltung eines selbständigen Familienlebens resultiert, auch minderjährige Mütter können aufgenommen werden. In Ausnahmefällen auch Partner ohne diagnostizierte Beeinträchtigung.
Leistungen: Ausgangspunkt ist in der Regel eine Situation für Eltern und ihre Kinder in Lebenszusammenhängen, die eine Gefährdung der Entwicklung des gesamten familiären Systems zur Folge haben wird, wenn nicht professionelle, hier familienunterstützende Angebote zum Tragen kommen.
Dabei gilt es vor allem, dass Selbsthilfepotential aller Mitglieder des familiären Systems so zu stärken, dass durch Vernetzung aller Ressourcen und Kompetenzen tragfähige Beziehungen entstehen oder wieder hergestellt werden und die Organisation der Familie (wieder) gelingt.
Ziel: den Verbleib eines Kindes in der Herkunftsfamilie zu ermöglichen, durch intensive Betreuung und Begleitung elterliche Kompetenz (Leistungsbereitschaft und -vermögen, emotionale, soziale und Alltagskompetenzen usw.) zu fördern, zu stärken bzw. überhaupt zu entwickeln, eine wirtschaftliche Lebensgrundlage der Familie zu schaffen (berufliche Förderung und Begleitung in materielle Selbständigkeit) und damit die umfängliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
Rechtsgrundlagen: Kinder- und Jugendhilfe § 27 ff SGB VIII , § 35a SGB VIII- § 8a SGB VII
Eingliederungshilfe: §
78 SGB IX, § 90 (1), (5) SGB IX ,
§ 99 SGB IX,
§ 113 SGB IX
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